MNrBV-AGV
Bei der MNrBV-AGV (erweiterte Mitgliedsnummer) handelt es sich um die in § 28a Abs. 10 und Abs. 11 SGB IV für das elektronische Meldeverfahren ab 01.01.2009 vorgesehene Identifikation von Arbeitnehmern, die Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung sind.Sie setzt sich zusammen aus der von der berufsständischen Versorgungseinrichtung zugeteilten Mitgliedsnummer, gefolgt von der dreistelligen Nummer der entsprechenden berufsständischen Versorgungseinrichtung (033 für die Tierärzteversorgung Niedersachsen) und einer über alles ermittelten Prüfziffer.
Wenn Ihnen unsere interne Mitgliedsnummer vorliegt, können Sie nachfolgend die für das elektronische Arbeitgebermeldeverfahren zwingend erforderliche erweiterte Mitgliedsnummer erzeugen.
Es erfolgt keine Gültigkeits- oder Existenzprüfung der eingegebenen Mitgliedsnummer, sondern nur die Konvertierung in eine MNrBV-AGV.
Bitte geben Sie die Mitgliedsnummer 11-stellig ohne Leer- oder Trennzeichen ein!
Die erweiterte Mitgliedsnummer ist bei den Meldungen ohne Punkte, Komma, Bindestriche oder sonstige Sonderzeichen
oder Leerstellen vorzugeben.