Häufig gestellte Fragen

Für wen müssen Daten gemeldet werden ?
Zu melden sind die Daten für alle Beschäftigten, die Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen sind und zugunsten einer berufsständischen Versorgungseinrichtung gemäß § 6 Abs. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.

An wen müssen die Daten gemeldet werden ?
Die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen ist die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH). Verfügen Sie nicht über ein Entgeltabrechnungsprogramm, oder aber über kein solches, dass das Modul Meldungen an berufsständische Versorgungseinrichtungen bedient, haben Sie die Möglichkeit, die Beitragserhebungen über die nachfolgend genannten Internet-Ausfüllhilfen elektronisch abzugeben: Welcher Pflichtbeitrag (Kennzeichen PB) ist bei Selbstzahlern zu melden ?
Um eine korrekte und reibungslose elektronische Verarbeitung gewährleisten zu können, ist unter dem Kennzeichen PB auch bei Selbstzahlern (BZ = 0) ausschließlich der anfallende Gesamtrentenversicherungspflichtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu melden.

Unter welcher Mitgliedsnummer ist zu melden ?
Um die Beitragserhebungen der zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung sowie den jeweiligen Mitgliedern korrekt zuordnen zu können, ist ausschließlich die erweiterte Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV) zu verwenden. Die erweiterte Mitgliedsnummer ist ohne Punkte, Komma, Bindestriche oder sonstigen Sonderzeichen oder Leerstellen vorzugeben. Liegt Ihnen lediglich die interne Mitgliednummer der Tierärzteversorgung Niedersachsen vor, so können Sie hier die erweitere Mitgliedsnummer für das elektronische Arbeitgebermeldeverfahren erzeugen.

Können die Versorgungsabgaben auch direkt eingezogen werden ?
Wenn Sie der Tierärzteversorgung Niedersachsen eine Einzugsermächtigung erteilen, werden die maßgeblichen Versorgungsabgaben für Ihre Angestellten mit Hilfe der abgegebenen monatlichen Beitragserhebung generiert und in der Regel am 10. des Folgemonats direkt von Ihrem Konto abgebucht. Ein Formblatt zur Erteilung einer Einzugsermächtigung finden Sie hier.

Was ist bei der Überweisung der Versorgungsabgaben zu beachten ?
Bitte geben Sie bei den Überweisungen im Verwendungszweck immer Ihre eigene Betriebsnummer sowie den maßgeblichen Abrechnungszeitraum an. Bei Einzelüberweisungen pro Mitglied muss auch immer dessen erweiterte Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV) angegeben werden. Nur so kann die Tierärzteversorgung Niedersachsen die Beiträge korrekt zuordnen.