Tierärzteversorgung Niedersachsen
Die Tierärzteversorgung Niedersachsen besteht seit dem 01.11.1961. Ihre Mittel sind zweckgebunden und gesondert vom Vermögen der Tierärztekammer zu verwalten.Aufgabe der Tierärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Tierärztekammer Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.
Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kinderzuschuss
- Hinterbliebenenrente
- Sterbegeld
- Überleitung der Versorgungsabgaben
Darüber hinaus kann zusätzlich ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für
- Rehabilitationsmaßnahmen
- Anschlussheilbehandlungen
Die Tierärzteversorgung Niedersachsen unterliegt der Staatsaufsicht gemäß § 86 des Kammergesetzes für die Heilberufe (HKG). Die Rechtsaufsicht wird danach vom Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Versicherungsaufsicht vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ausgeübt.
Gesetzliche Grundlage für die Tierärzteversorgung Niedersachsen ist § 12 Abs. 1. HKG