Leistungen der Tierärzteversorung Niedersachsen
Die Tierärzteversorgung gewährt ihren Mitgliedern und deren Familienangehörigen Alters-, Berufsunfähigkeits- und
Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten). Auf die Leistungen der Tierärzteversorgung besteht
ein Rechtsanspruch. Der Beitrag entspricht dem Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wird dieser Beitrag
regelmäßig bezahlt, entsteht ein Rentenanspruch, der den "normalen" Lebensunterhalt voll absichert.
Eine freiwillige Höherversicherung ist innerhalb bestimmter Grenzen möglich.
Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht, wenn aufgrund von körperlichen oder geistigen Gebrechen keine
tierärztliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.