Leistungen der Tierärzteversorung Niedersachsen

Die Tierärzteversorgung gewährt ihren Mitgliedern und deren Familienangehörigen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung (Witwen-, Witwer- und Waisenrenten). Auf die Leistungen der Tierärzteversorgung besteht ein Rechtsanspruch. Der Beitrag entspricht dem Beitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wird dieser Beitrag regelmäßig bezahlt, entsteht ein Rentenanspruch, der den "normalen" Lebensunterhalt voll absichert. Eine freiwillige Höherversicherung ist innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Der Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente entsteht, wenn aufgrund von körperlichen oder geistigen Gebrechen keine tierärztliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann.