Versorgungsabgaben der Tierärzteversorgung Niedersachsen

Die Höhe der zu entrichtenden Versorgungsabgabe richtet sich nach der Art der tierärztlichen Tätigkeit und der Einkommenshöhe aus dieser Tätigkeit, d.h. es gibt unterschiedliche Beitragsregelungen für freipraktizierende Tierärztinnen/Tierärzte, angestellte Tierärztinnen/Tierärzte und für Tierärztinnen/Tierärzte ohne Berufsausübung.

Die aktuellen Beitragshöhen entnehmen Sie der Rubrik "Versorgungsabgaben für das Geschäftsjahr...".