Versorgungsabgaben für das Geschäftsjahr 2012

Für niedergelassene und freiberufliche Tierärztinnen/Tierärzte = 16% der Jahreseinkünfte aus tierärztlicher Tätigkeit (Jahreseinkünfte abzüglich Betriebsausgaben, d.h. Gewinn vor Steuern, gegen Vorlage eines Einkommensnachweises), höchstens 16% der Beitragsbemessungsgrenze = 896,00 EUR monatlich.
Für angestellte Tierärztinnen/Tierärzte = Die Beitragshöhe beträgt derzeit 19,6% des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgeltes, höchstens 1.097,60 EUR monatlich = allgemeine Versorgungsabgabe.
Für Tierärztinnen/Tierärzte ohne tierärztliche Berufsausübung = Als Tierärztin/Tierarzt ohne Berufsausübung führen wir Ihre Versicherung auf Antrag beitragsfrei. Der Mindestbeitrag für freiwillige Beiträge beträgt 2/10 der allgemeinen Versorgungsabgabe (derzeit 219,52 EUR pro Monat). Höhere Beiträge sind möglich.
Freiwillige Zahlungen = Bis zum 1,5-fachen der allgemeinen Versorgungsabgabe = 1.646,40 EUR monatlich, 19.756,80 EUR jährlich.