Die Kammerversammlung hat in 2019 auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 beschlossen, die laufenden Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2020 nicht zu erhöhen.

Dabei hat die Sicherheit der Altersvorsorge unserer Mitglieder oberste Priorität. Vor dem Hintergrund der niedrigen Anlagezinsen und des herausfordernden Kapitalmarktumfelds verblieb kein Überschuss zur Leistungsanpassung. Die langfristige Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks bleibt davon unberührt.