Meldungen
Beamte und Sanitätsoffiziere von Mitgliedschaft ausgenommen
Als Beamtin/Beamter oder Sanitätsoffizierin/Sanitätsoffizier sind Sie ab dem 01.01.2018 von einer Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung ausgenommen (§10 Abs. 1, Buchst. b, ASO).
Sonderausgabenabzug – Maximalbetrag 2018
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.
Sonderausgabenabzug – Maximalbetrag 2017
Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.
Neue Mitglieder im Aufsichtsrat
Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen hat am 16. November 2016 die niedersächsischen Mitglieder des Aufsichtsrates neu gewählt. Dr. Wilfried Cossmann, der langjährige Vorsitzende des Aufsichtsrates, hat nicht mehr kandidiert.
Dr. Thomas Grammel in ABV-Vorstand gewählt
Am 26. November 2016 haben die Delegierten der bundesweit 89 berufsständischen Versorgungseinrichtungen den Vorstand der ABV neu gewählt.
Beiträge aus dem Krankengeld
Sind Sie angestellt als Tierärztin oder Tierarzt und gesetzlich krankenversichert? Dann ist Ihre Situation im Krankheitsfall seit Januar 2016 bei den Beiträgen verbessert. Was ist neu?
Sonderausgabenabzug – Maximalbetrag 2016
Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter, also auch zum berufsständischen Versorgungswerk, sind Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung
So vermeiden Sie eine Doppelversicherung
Seit etwa vier Jahren müssen sich angestellte Tierärztinnen und Tierärzte bei jedem Beschäftigungswechsel von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. So hatte das Bundessozialgericht (BSG) Ende Oktober 2012 entschieden.
Vom Mitglied zum Rentner
Ein neuer Lebensabschnitt beginnt
Der Wechsel vom Mitglied zum Rentner bringt Änderungen mit sich. Wir beantworten an dieser Stelle häufig gestellte Fragen.