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Kilger zu den Grundrentenplänen der Koalition und der Kritik der Deutschen Rentenversicherung

Zu dem Koalitionsentwurf für eine Grundrente und der an ihm durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geübten Kritik erklärt der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV), RA Hartmut Kilger:

Die Kritik der Rentenversicherung an den Grundrentenplänen der Koalition ist alarmierend. Der vorgelegte Gesetzentwurf verbindet einen extremen Verwaltungsaufwand mit völlig unrealistischen Zeitvorstellungen. Aus diesem Grund unterstützt der Dachverband der berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Deutschland, die ABV, den Apell der Deutschen Rentenversicherung Bund an die Politik, das Projekt einer Grundrente grundlegend zu überdenken.

Der Entwurf ist zudem Folge des Versuchs, zwei grundsätzlich unterschiedliche Sicherungssysteme mit gänzlich verschiedenen Funktionsprinzipien zu verschränken: die Sozialhilfe und die Sozialversicherung. Neben dem Aufbau paralleler Verwaltungsstrukturen droht dies die Rentenversicherung in ihrem Kern zu beschädigen. Er teile, so Kilger, die Besorgnis namenhafter Verfassungs- und Sozialjuristen wie der Professoren Jürgen Papier und Franz Ruland. Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der ehemalige Vorsitzende des Sozialbeirates der Bundesregierung sehen durch die Einführung einer Grundrente das bewährte Äquivalenzprinzip und damit die Systemgerechtigkeit der Rentenversicherung verletzt. Die Folge wären neue, gravierende Gerechtigkeitsverstöße und eine deutliche Schwächung des vom Grundgesetz garantierten Eigentums an Rentenansprüchen.

Unabhängig davon sei unverständlich, dass die Finanzierung der Grundrente für das Alter durch eine Steuer sichergestellt werden solle, die auf das Altersvorsorgevermögen der Bürger zugreife. Die ABV halte es, betonte Kilger, ausdrücklich für richtig, wenn gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus dem Steueraufkommen auch der Versorgungswerks-Mitglieder finanziert werden. Die Umwidmung der ursprünglich als Lenkungssteuer konzipierten Finanz-Transaktionsaktions-Steuer zur Einnahmenerzielung sei jedoch der falsche Weg.

Quelle: ABV

2022-11-02T19:44:10+01:005. Februar 2020|

Aktuelle Leistungsanpassungen 2020

Die Kammerversammlung hat in 2019 auf Basis des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 beschlossen, die laufenden Renten und Anwartschaften zum 1. Januar 2020 nicht zu erhöhen.

Dabei hat die Sicherheit der Altersvorsorge unserer Mitglieder oberste Priorität. Vor dem Hintergrund der niedrigen Anlagezinsen und des herausfordernden Kapitalmarktumfelds verblieb kein Überschuss zur Leistungsanpassung. Die langfristige Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks bleibt davon unberührt.

2022-11-02T19:47:10+01:0023. Januar 2020|

Angstmache aus Geschäftsinteresse?

Der Vermögensverwalter Markus Richert hat auf den Finanzplattformen Finanzen.net und wallstreet:online einen Text veröffentlicht, der Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen animieren soll, vorzeitige Altersrente zu beziehen und die ersparten Beiträge in alternative Geldanlagen zu investieren.

Die Vorgehensweise ist durchsichtig: mit einer Mischung aus Allgemeinplätzen und falschen Behauptungen soll suggeriert werden, Versorgungswerks-Renten seien unsicher. Zunächst wird zutreffend dargelegt, das offene Deckungsplanverfahren sei krisenfester und weniger abhängig von demographischen Veränderungen und Kapitalmarktschwankungen. Dann wird jedoch unter Verwendung überhöhter Zahlen behauptet, das Verfahren gerate durch die Steigerung der Lebenserwartung unter Druck – ein Widerspruch in sich. Dass die Niedrigzinsphase kapitalgedeckten Systemen Probleme bereitet, ist hingegen eine banale Erkenntnis und alles andere als neu. Gleiches gilt für die Aussage, der Rechnungszins sei kein Garantiezins. Grob fahrlässig ist es dagegen, daran die Folgerung zu knüpfen, es drohten Renteneinbußen.

Doch damit nicht genug: seine fehlende Sachkenntnis demonstriert der Autor endgültig mit der Aussage, die Versorgungswerke unterlägen der Aufsicht der Länder, eine übergeordnete Finanzaufsicht wie die BaFin gebe es jedoch nicht. Ganz offensichtlich ist, dass auch eine Länderaufsicht eine übergeordnete ist. Hinzu kommt, dass die Länder nicht nur eine Missbrauchsaufsicht führen wie die BaFin, sondern jeden Jahresabschluss eines Versorgungswerks ebenso genehmigen müssen wie Satzungsänderungen. Die Jahresabschlüsse der Versorgungswerke müssen zudem von Wirtschaftsprüfern testiert werden. Die Versorgungswerke selbst haben Aufsichtsgremien, die mit Berufsstands-Vertretern besetzt sind. Diese dichte und mehrstufige Aufsichts- und Kontrollstruktur ist einmalig im deutschen Sozialstaat. Einen Rettungsschirm wie Protektor braucht es logischerweise in diesem System nicht, wohl aber für die von der BaFin an längerer Leine geführten privaten Versicherungen.

Fazit: Richerts Text ist der durchsichtige Versuch, eine von ihm als solvent ausgemachte Zielgruppe aus der Sicherheit der Versorgungswerke heraus und in die Unsicherheit des freien Kapitalmarkts zu lotsen. Cui bono?

Quelle: ABV

2022-11-02T19:47:58+01:0022. Oktober 2019|

Wieder zu Zweit

Ab dem 1. Juli ist die Position des Geschäftsführers für den Bereich Kapitalanlage der Ärzteversorgung Niedersachsen wieder besetzt. Diese Aufgabe übernimmt Andreas Körner, der viele Jahre CEO der Nomura Asset Management Deutschland war.

Er arbeitet zusammen mit Rechtsanwältin Kirsten Gutjahr, die bereits seit April 2002 Geschäftsführerin für den Bereich Mitglieder/Renten und Rechnungswesen/EDV ist. Wir freuen uns, dass die zweiköpfige Geschäftsführung nun wieder vollständig ist.

Dr. med. Gerd Pommer
Vorsitzender des Vorstandes
der Ärzteversorgung Niedersachsen

2022-11-02T19:49:25+01:002. Juli 2018|

Beamte und Sanitätsoffiziere von Mitgliedschaft ausgenommen

Als Beamtin/Beamter oder Sanitätsoffizierin/Sanitätsoffizier sind Sie ab dem 01.01.2018 von einer Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung ausgenommen (§10 Abs. 1, Buchst. b, ASO).

Zahlen Sie als solche/r bereits Beiträge, fahren Sie gerne damit fort. Unterbrechen Sie allerdings die Zahlung, können Sie sie nicht erneut aufnehmen.

2022-11-02T19:51:28+01:0026. Februar 2018|

Sonderausgabenabzug – Maximalbetrag 2018

Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.

Das maximale steuerliche Abzugsvolumen lag für 2017 bei 23.362 EUR (bei Zusammenveranlagung 46.724 EUR) und beträgt für das Jahr 2018 23.712 EUR (bei Zusammenveranlagung 47.424 EUR).

2022-11-02T19:52:24+01:0031. Januar 2018|

Sonderausgabenabzug – Maximalbetrag 2017

Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk werden als Sonderausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt.

Das maximale steuerliche Abzugsvolumen lag für 2016 bei 22.767 EUR (bei Zusammenveranlagung 45.534 EUR) und beträgt für das Jahr 2017 23.362 EUR (bei Zusammenveranlagung 46.724 EUR).

2022-11-02T19:53:11+01:0025. Januar 2017|

Neue Mitglieder im Aufsichtsrat

Die Kammerversammlung der Tierärztekammer Niedersachsen hat am 16. November 2016 die niedersächsischen Mitglieder des Aufsichtsrates neu gewählt. Dr. Wilfried Cossmann, der langjährige Vorsitzende des Aufsichtsrates, hat nicht mehr kandidiert.

Die niedersächsischen Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

  • Dr. Jörg Heide
  • Jan Langanke
  • Dr. Andreas Luhr (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • Dr. Ottemarie Müller
  • Dr. Hans-Jochen Neubert
  • Dr. Dieter Schulze

Mitglieder der Tierärzteversorgung Niedersachsen sind auch die Angehörigen der Landestierärztekammern Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Das spiegelt sich in der Besetzung der Gremien wider. Diese Bundesländer werden wie folgt im Aufsichtsrat vertreten:

  • Dr. Birgit Andreß (Vertreterin der Tierärztekammer Hamburg)
  • Dr. Gabriele Harting-Harms (Vertreterin der Tierärztekammer Schleswig Holstein)
  • Dr. Andreas Luhr (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
  • Dr. Margret Heineking (Vertreterin der Tierärztekammer Bremen)
  • Dr. Thomas Meyer (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates, Vertreter der Tierärztekammer Schleswig-Holstein)
2022-11-02T19:58:05+01:0030. November 2016|

Dr. Thomas Grammel in ABV-Vorstand gewählt

Am 26. November 2016 haben die Delegierten der bundesweit 89 berufsständischen Versorgungseinrichtungen den Vorstand der ABV neu gewählt.

Die ABV ist die Spitzenorganisation der Versorgungswerke der Freien Berufe. Rechtsanwalt Hartmut Kilger wurde in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt. Erstmals gehört dem 16köpfigen Vorstand nun Dr. Thomas Grammel an, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Tierärzteversorgung Niedersachsen. Dr. Grammel ist am Vortag zudem von der Ständigen Konferenz der Versorgungswerke der Tierärzte zu deren Vorsitzenden gewählt worden.

2022-11-02T20:00:20+01:0030. November 2016|

Beiträge aus dem Krankengeld

Sind Sie angestellt als Ärztin oder Arzt und gesetzlich krankenversichert? Dann ist Ihre Situation im Krankheitsfall seit Januar 2016 bei den Beiträgen verbessert. Was ist neu?

Während der Entgeltfortzahlung zahlt zunächst der Arbeitgeber die Beiträge zum Versorgungswerk weiter. Endet die Entgeltfortzahlung, erhalten Sie Krankengeld. Für gesetzlich Rentenversicherte werden aus dem Krankengeld Rentenbeiträge gezahlt, für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke bislang nicht.

Das ist seit Januar 2016 mit dem so genannten Versorgungsstärkungsgesetz geändert. Das Gesetz regelt, dass für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, die gesetzlich krankenversichert sind, auf Antrag Beiträge aus dem Krankengeld an die Versorgungswerke zu zahlen sind. Diese Gleichbehandlung von Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen und Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde viele Jahre von der ABV, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen, gefordert.

2022-11-02T20:01:24+01:001. Februar 2016|
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