Als Beamtin/Beamter oder Sanitätsoffizierin/Sanitätsoffizier sind Sie ab dem 01.01.2018 von einer Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung ausgenommen (§10 Abs. 1, Buchst. b, ASO).
Zahlen Sie als solche/r bereits Beiträge, fahren Sie gerne damit fort. Unterbrechen Sie allerdings die Zahlung, können Sie sie nicht erneut aufnehmen.