Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte

Willkommen in der Tierärzteversorgung Niedersachsen

Mitgliedschaft
Als Mitglied der Tierärztekammer Niedersachsen, Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein sind Sie Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen.

Befreiung von der Versicherungspflicht
Sie können sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Tierärzteversorgung Niedersachsen befreien lassen. Die Befreiung wirkt vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an, wenn sie innerhalb von drei Monaten beantragt wird. Zum Portal für die Antragsstellung gelangen Sie hier.

Beiträge
Sind Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit, zahlen Sie analog zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,60 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 1.357,80 € monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil).

Überleitung
Haben Sie weniger als 97 Monate zu einer anderen Tierärzteversorgung gezahlt und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Beitragsüberleitung beantragen. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme zu stellen.