Selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte
Willkommen in der Tierärzteversorgung Niedersachsen
Mitgliedschaft
Als Mitglied der Tierärztekammer Niedersachsen, Bremen, Hamburg oder Schleswig-Holstein sind Sie Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen.
Beitrag
Ihr Pflichtbeitrag beträgt 16,00 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG 2023 = 7.300,00 € monatlich), also 1.168,00 € monatlich (14.016,00 € jährlich).
Erreichen Ihre Jahreseinkünfte aus selbstständiger tierärztlicher Tätigkeit nicht die BBG, zahlen Sie monatlich 16,00 % Ihrer Einkünfte. Die Einkünfte sind durch eine Bestätigung Ihres Steuerberaters oder eine Kopie des Einkommensteuerbescheides nachzuweisen.
Überleitung
Haben Sie weniger als 97 Monate zu einer anderen Tierärzteversorgung gezahlt und das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet, können Sie die Beitragsüberleitung beantragen. Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Tätigkeitsaufnahme zu stellen.
Nächste Schritte
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Merkblatt für niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte
Klärung der Beitragszahlung für niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte
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Merkblatt für honorartätige Tierärztinnen und Tierärzte
Klärung der Beitragszahlung für honorartätige Tierärztinnen und Tierärzte