Beiträge 2023

Selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte
Ihr Pflichtbeitrag beträgt 16,00 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG 2023 = 7.300,00 € monatlich), also 1.168,00 € monatlich (14.016,00 € jährlich).

Erreichen Ihre Jahreseinkünfte aus selbstständiger tierärztlicher Tätigkeit nicht die BBG, zahlen Sie monatlich 16,00 % Ihrer Einkünfte. Die Einkünfte sind durch eine Bestätigung Ihres Steuerberaters oder eine Kopie des Einkommensteuerbescheides nachzuweisen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Lassen Sie sich in eigener Praxis nieder, können Sie im Jahr der Neuniederlassung und im darauffolgenden Kalenderjahr den reduzierten Startbeitrag von 3/10 beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier.

Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte
Sind Sie von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit, zahlen Sie analog zur gesetzlichen Rentenversicherung 18,60 % des sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens 1.357,80 € monatlich (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Zum Portal für die Antragsstellung gelangen Sie hier.

Tierärztinnen und Tierärzte ohne tierärztliche Tätigkeit
Haben Sie keine Einnahmen aus tierärztlicher Tätigkeit, führen wir Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei. Sie können den 3/10-Beitrag zahlen.

Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie hier.

Freiwillige Zuzahlung
Sie können zusätzlich zu Ihrem Pflichtbeitrag freiwillig Zahlungen leisten. Die Zuzahlung ist in Geschäftsjahren nach vollendetem 52. Lebensjahr allerdings eingeschränkt. Freiwillige Zuzahlungen sind spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Geschäftsjahres zu leisten.

Das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie hier.

Beitragsstufen 2023 Euro jährlich Euro monatlich
15/10 (Höchstbeitrag) 24.440,40 2.036,70
10/10 16.293,60 1.357,80
3/10 (Mindestbeitrag) 4.888,08 407,34

Die Beiträge sind bis zum Letzten des jeweiligen Monats zu zahlen.