Selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte
Ihr Pflichtbeitrag beträgt 16,00 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG 2021 = 7.100,00 € monatlich), also 1.136,00 € monatlich (13.632,00 € jährlich).
Erreichen Ihre Jahreseinkünfte aus selbstständiger tierärztlicher Tätigkeit nicht die BBG, zahlen Sie monatlich 16,00 % Ihrer Einkünfte. Die Einkünfte sind durch eine Bestätigung Ihres Steuerberaters oder eine Kopie des Einkommensteuerbescheides nachzuweisen. Das Antragsformular finden Sie hier.
Lassen Sie sich in eigener Praxis nieder, können Sie im Jahr der Neuniederlassung und im darauffolgenden Kalenderjahr den reduzierten Startbeitrag von 3/10 beantragen. Das Antragsformular finden Sie hier.