Sterbegeld

Beim Tod eines Mitglieds wird ein Sterbegeld gezahlt. Es fällt nicht in den Nachlass.

Das Sterbegeld steht nacheinander zu:

  • der Ehepartnerin/dem Ehepartner oder
    der eingetragenen Lebenspartnerin/dem eingetragenen Lebenspartner,
  • den Kindern

Den Antrag auf Sterbegeld finden Sie hier.