Tierärzteversorgung Niedersachen

Denn gemeinsam geht mehr

Als Einrichtung der Tierärztekammer Niedersachsen sind wir für mehr als 8.000 Mitglieder und ihre Angehörigen ein kompetenter Partner für eine sichere Zukunft. Unser berufsständisches Versorgungswerk begleitet Sie bei allen Fragen rund um die Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit und die Hinterbliebenenrente. Auch bei anderen Themen wie dem Mutterschutz oder dem Sterbegeld können Sie auf unsere Leistungen vertrauen – und das seit mehr als 60 Jahren!

Unsere Mitglieder

Wir sind Tierärztinnen und Tierärzte. Das bedeutet: Wir kennen die Herausforderungen, vor denen Sie stehen. Unsere Erfahrung und Kompetenz bringen wir in die Gremien ein und arbeiten als Vertreter der Tierärztekammern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein Hand in Hand für Sie und die anderen mehr als 8.000 Mitglieder der Tierärzteversorgung Niedersachsen.

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Vorstand der Tierärzteversorgung Niedersachsen

Der Vorstand leitet die Tierärzteversorgung Niedersachsen, führt die Beschlüsse der Kammerversammlung und des Aufsichtsrates aus und legt den Geschäftsbericht vor.

Unser Vorstand besteht aus neun Mitgliedern. Sieben Tierärztinnen und Tierärzte werden dabei von zwei Sachverständigen beraten, die ihre Kompetenz zu den Themen Kapitalanlage und Recht einbringen. Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre.

Unser Vorstand

Dr. med. vet.
Thomas Grammel

Vorsitzender
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Hilmer Hagens

Stellv. Vorsitzender,
Tierärztekammer Bremen

Dr. med. vet.
Ottemarie Müller

gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Angela Windhaus

gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Stefanie Klingeberg

gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Niedersachsen

Monika Böcker

gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Dr. med. vet.
Birgit Andreß

gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Hamburg

Dr. rer. pol.
Martin Scholz

Finanzsachverständiger

Rechtsanwalt
Claus Pfisterer

juristischer Sachverständiger

Aufsichtsrat der Tierärzteversorgung Niedersachsen

Unser Aufsichtsrat besteht aus zehn Mitgliedern, die von den jeweiligen Landestierärztekammern für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Zustimmung zu den strategischen Richtlinien der Verwaltung, die Prüfung des Jahresabschlusses und das Aufstellen von Richtlinien für die Kapitalanlage.

Unser Aufsichtsrat

Dr. med. vet.
Andreas Luhr

Vorsitzender
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Thomas Meyer

Stellv. Vorsitzender,
Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Dr. med. vet.
Stephan Galland

gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Barbara Schultz

gewählte Vertreterin der
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Andreas Finkensiep

gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Wilfried Cossmann

Ehrenmitglied
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Jörg Heide

gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Niedersachsen

Jan Langanke

gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Niedersachsen

Dr. med. vet.
Bernhard Bindernagel

gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Bremen

Dr. med. vet. Ph.D.
Lars Mecklenburg

gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Hamburg

Dr. med. vet.
Pay Martin Wiemer

gewählter Vertreter der
Tierärztekammer Schleswig-Holstein

Unsere Geschäftsführung

Tierärzteversorgung Niedersachsen

Nach § 7 der Alterssicherungsordnung bedient sich der Vorstand einer Geschäftsführung. Mit der Ärzteversorgung Niedersachsen ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen worden. Zusammen mit der Ärzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern, der Ärzteversorgung Sachsen-Anhalt, der Steuerberaterversorgung Niedersachsen sind wir dort in einem großen Verbund zusammengeschlossen.

 

Die Geschäftsführer der Ärzteversorgung Niedersachsen führen auch die Geschäfte der TIVN:

Wir sind Mitglied

in der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V.

Die Versorgungswerke: Das Fundament der Altersvorsorge der Freien Berufe

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Für wen müssen die Daten gemeldet werden?

Sie müssen die Beitragsdaten für Ihre angestellten Tierärztinnen und Tierärzte melden, die Mitglied der Tierärzteversorgung Niedersachsen und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind.

An wen müssen die Daten gemeldet werden?

Die Daten sind an die gemeinsame Annahmestelle für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen zu melden – die DASBV (Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH).

Welcher Pflichtbeitrag (Kennzeichen PB) ist bei Selbstzahlern zu melden?

Unter dem Kennzeichen PB ist auch bei Selbstzahlern (BZ = 0) ausschließlich der Gesamtrentenversicherungspflichtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) zu melden. Nur so ist eine korrekte und reibungslose elektronische Verarbeitung gewährleistet.

Unter welcher Mitgliedsnummer ist zu melden?

Melden Sie ausschließlich unter der erweiterten Mitgliedsnummer (MNrBV-AGV). So kann die Beitragserhebung der zuständigen berufsständischen Versorgungseinrichtung und den jeweiligen Mitgliedern korrekt zugeordnet werden. Verwenden Sie die erweiterte Mitgliedsnummer ohne Punkte, Komma, Bindestriche oder sonstige Sonderzeichen oder Leerstellen.

Können Beiträge auch direkt eingezogen werden?

Erteilen Sie der Tierärzteversorgung Niedersachsen ein Lastschriftmandat, werden die Beiträge für Ihre angestellten Tierärztinnen und Tierärzte mit Hilfe der abgegebenen monatlichen Beitragserhebungen generiert und in der Regel am 10. des Folgemonats von Ihrem Konto abgebucht.

Das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie hier.

Was ist bei der Überweisung der Beiträge zu beachten?

Die Beiträge sind bis zum Ende eines jeden Monats zu zahlen. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung im Verwendungszweck immer Ihre eigene Betriebsnummer und den maßgebenden Abrechnungszeitraum an. Bei Einzelüberweisungen pro Mitglied ergänzen Sie bitte dessen erweiterte Mitgliedsnummer ohne die Eingabe von Leerzeichen. Nur so können wir die Beiträge korrekt zuordnen.

Was passiert mit den Beiträgen ab Rentenbeginn im Versorgungswerk?

Die Tierärzteversorgung Niedersachsen nimmt ab Rentenbeginn keine Beiträge mehr an. Der Arbeitgeberanteil ist an die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten.

Zahlen und Fakten

Kapitalanlagen zum

31. Dezember 2022

  • Immobilien
  • Alternative Investments
  • Kasse absicherung
  • Aktien
  • Rentenanlagen

Zahlungen für Versorgungsleistungen 2022: 31,4 Mio. EUR

  • Altersrenten
  • BU Renten
  • Hinterbliebenenrenten
  • Sonstige Leistungen

Mitgliederbestand zum 31. Dezember 2022: 8.383 Mitglieder

  • Nicht selbstständige Mitglieder
  • Sonstige Mitglieder mit Beitragszahlung
  • Beitragsfreie Anwärter
  • Beitragsfreie Mitglieder
  • Anwartschaften aus Versorgungsausgleichsanspruchen

Erfahren Sie mehr

Unser Finanzierungsverfahren

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Wie bilden wir unser Kapital und wie kommen Sie zur besseren Rente?
Unsere Kapitalanlagen

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Absicherung für die gesamte Familie –  aber wie?


Tierärzteversorgung Niedersachen

Denn gemeinsam geht mehr

Sie haben Fragen zu den Gremien oder der Struktur der Tierärzteversorgung Niedersachsen? Werte wie Transparenz, Offenheit und Vertrauen sind das Fundament, auf dem wir gemeinsam für Ihre Ziele arbeiten. Daher beraten wir Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Nachricht. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

 

Tierärzteversorgung Niedersachsen
Gutenberghof 7
30159 Hannover

0511 / 7 00 21-0


0511 / 7 00 21-312


info@tivn.de

Schreiben Sie uns





    Rechtsgrundlagen

    der Tierärzteversorgung Niedersachsen

    Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen für die Organisation und Tätigkeit der Tierärzteversorgung Niedersachsen sowie die hierauf basierenden Bestimmungen und Ordnungen des Versorgungswerks.

    Für die Anzeige benötigen Sie den Acrobat Reader.

     

    Das Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) finden Sie hier.

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