Aufgabe der Tierärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Tierärztekammern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.
Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:
Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für
gewährt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Tierärzteversorgung Niedersachen ist § 12 Absatz 1 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).