Unsere Aufgabe
Aufgabe der Tierärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Tierärztekammern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein und ihre Familienmitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.
Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:
- Altersrente
- Berufsunfähigkeitsrente
- Kinderzuschuss
- Hinterbliebenenrente
- Sterbegeld
- Übertragung der Versorgungsabgabe
Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für:
- Rehabilitationsmaßnahmen
gewährt werden.
Gesetzliche Grundlage für die Tierärzteversorgung Niedersachsen ist § 12 Absatz 1 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).