Unsere Aufgabe

Aufgabe der Tierärzteversorgung ist es, für die Angehörigen der Tierärztekammern Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein und ihre Familien­mitglieder Versorgung nach Maßgabe der Alterssicherungsordnung (ASO) zu gewähren.

Sie gewährt folgende mit Rechtsanspruch ausgestattete Leistungen:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Kinderzuschuss
  • Hinterbliebenenrente
  • Sterbegeld
  • Übertragung der Versorgungsabgabe

Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den notwendigen Kosten für:

  • Rehabilitationsmaßnahmen

gewährt werden.

Gesetzliche Grundlage für die Tierärzteversorgung Niedersachsen ist § 12 Absatz 1 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG).